Betriebsratswahl vor dem Arbeitsgericht
erstellt von Rasender Reporter
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zuletzt verändert:
07.04.2006 21:16
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Prozess vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf, wegen Anfechtung der Wahl vom 2.3.06 durch die Firma Gate Gourmet
Gate Gourmet Düsseldorf hat die Betriebsratswahl vom 2.3.2006 angefochten, weil die als Streikbrecher eingesetzten Leiharbeiter nicht als Wähler berücksichtigt wurden. Seit 2001 können sich Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, an den Betriebsratswahlen beteiligen. In der Gesetzesbegründung hieß es damals, die "Randbelegschaft solle so an die Stammbelegschaft herangeführt werden" und der "Erosion der Stammbelegschaft" solle entgegengewirkt werden (Bundestags-Drucksache 14/5741 vom 2.4.2001). Obwohl es schon einige, auch höchstrichterliche Urteile zur Wahlbeteiligung von LeiharbeiterInnen gibt, handelt es sich hier um einen absoluten Präzedenzfall. Denn noch nie tauchte die Frage auf, ob diese Neufassung des § 7 Betriebsverfassungsgesetzes auch dazu dienen solle, im Streikfall eine Manipulation der Wahl durch Leiharbeitsfirmen und Leiharbeiter zu ermöglichen. Hier geht es um die politische Frage, ob in Zukunft solche Manipulationen möglich sein sollen. Kommt massenhaft zum Prozess, um klar zu machen, dass es sich hier um eine grundsätzliche und politische Frage handelt. Freitag, 02.06.2006 |